Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
KSchG §§ 2, 1 Abs. 2, MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Bekleidungsin-dustrie vom 17.05.1979 i. d. F. vom 18.03.1996 § 17 Ziffer 14
Betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung (Übergang von Akkord zu Stundenlohnarbeit); Dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des KSchG; Vorliegen einer unternehmerischen Entscheidung über eine organisatorische Maßnahme ; Herbeiführung von ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderungskündigung: Reduzierung von Akkord- auf Zeitlohn - Gleichbehandlungsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 15.03.2000 - 2 Ca 8/00
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Dem Arbeitgeber ist es verwehrt, unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz den durchschnittlichen Akkordlohn dem niedrigeren Zeitlohn der Arbeitnehmer anzupassen, die nie Akkordlohnarbeiten verrichtet haben (im Anschluss an BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 35).Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (zuletzt BAG v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 33; BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 35) ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG i. V. m. § 2 Satz 1 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss.
Dem Arbeitgeber, der mit einzelnen Arbeitnehmern einzelvertraglich eine höhere Vergütung vereinbart hat, als sie dem betrieblichen Niveau entspricht, ist es verwehrt, unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz diese Vergütung dem Lohn der übrigen Arbeitnehmer anzupassen, mit denen er eine solche höhere Lohnvereinbarung nicht getroffen hat (BAG v. 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79 - EzA § 2 KSchG Nr. 4; BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - a. a. O.).
Dies ist eine Konsequenz des Rechtssatzes, dass beim Abschluss eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - a. a. O.; BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 -).
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Dies ist eine Konsequenz des Rechtssatzes, dass beim Abschluss eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (…BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - a. a. O.; BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 -).Würde die Betriebsvereinbarung gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG trotz günstigerer arbeitsvertraglicher Regelung unmittelbar und zwingend gelten, bedürfte es schon keiner Änderungskündigung, die jedoch auch die Beklagte zutreffend für notwendig erachtet hat (BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - a. a. O.).
- BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen kann dann vorliegen, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts für den bisherigen Einsatz entfällt (BAG v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - EzA § 2 KSchG Nr. 26).Liegt sie vor, ist sie nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG v. 30.04.1987 - 2 AZR 184/86 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47; BAG v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - a. a. O.; BAG v. 17.06.1999 2 AZR 141/99 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Was diese Betriebsvereinbarung angeht, folgt dies schon aus dem Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG v. 16.09.1986 - GS 1/82 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 17). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Liegt sie vor, ist sie nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG v. 30.04.1987 - 2 AZR 184/86 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47;… BAG v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - a. a. O.; BAG v. 17.06.1999 2 AZR 141/99 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102). - BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Liegt sie vor, ist sie nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAG v. 30.04.1987 - 2 AZR 184/86 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47;… BAG v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - a. a. O.; BAG v. 17.06.1999 2 AZR 141/99 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (st. Rspr., z. B. BAG v. 04.05.1999 10 AZR 290/98 EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 43 m. w. N.). - BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (zuletzt BAG v. 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 33; BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - EzA § 2 KSchG Nr. 35) ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG i. V. m. § 2 Satz 1 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss. - BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79
Änderungskündigung und Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Dem Arbeitgeber, der mit einzelnen Arbeitnehmern einzelvertraglich eine höhere Vergütung vereinbart hat, als sie dem betrieblichen Niveau entspricht, ist es verwehrt, unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz diese Vergütung dem Lohn der übrigen Arbeitnehmer anzupassen, mit denen er eine solche höhere Lohnvereinbarung nicht getroffen hat (BAG v. 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79 - EzA § 2 KSchG Nr. 4;… BAG v. 01.07.1999 - 2 AZR 826/98 - a. a. O.).